Die bisherigen Bemühungen reichen nicht aus, um das auf der Pariser Klimakonferenz im Jahr 2015 vereinbarte 1,5-Grad Ziel zu erreichen. Der globale Ressourcenverbrauch hat sich seit 1970 vervierfacht, die CO2 Konzentration in der Erdatmosphäre erreichte 2021 und 2022 neue Rekorde und in 2023 wurden von neun planetaren Grenzen bereits sechs überschritten (Richardson et al. 2023). „Die Erde ist ein Patient, dem es nicht gut geht“, so einer der Co-Autor der Studie, Johan Rockström, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK).

Ein Weg zur Regeneration des Planeten, stärkerer Klimaambition und mehr Nachhaltigkeit ist die Begrenzung des Überverbrauchs an Umweltressourcen durch zusätzliche Normen und Regulierung. Vor diesem Hintergrund hat die EU, im Rahmen des Europäischen Green Deals eine internationale Vorreiterrolle eingenommen und eine ganze Reihe von Vorschriften und Gesetze mit weitreichenden Auswirkungen auf die Zukunft initiiert.

Die EU-Taxonomie (EU Taxonomy Delegated Acts, Climate and Reporting, 2020/852) ist eine von mehreren Gesetzesinitiativen der EU, um die derzeitige Form des Wirtschaftens in eine nachhaltige Wirtschaft zu transformieren. Die EU-Taxonomie löst zukünftig, gemeinsam mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive), das derzeitige regulatorische Nachhaltigkeitsberichterstattungskonzept der Non-Financial Directive (NFDR bzw. CSR-RUG) ab. Die EU-Taxonomie fokussiert sich auf die Umwelt als eine von drei Nachhaltigkeitsdimensionen (Environment, Social, Governance) und definiert insgesamt sechs Umweltziele für Klimaschutz, Anpassungen an Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und dem Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität sowie der Ökosysteme. Für die beiden ersten Umweltziele (Klimaschutz, Anpassungen Klimawandel) liegen regulatorische Grundlagen in verabschiedeter Form vor.

Nachhaltigkeit kritisch für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung

Das Herzstück der Informationen, die durch die EU-Taxonomie ermittelt werden, ist die Taxonomiequote. Sie setzt das Engagement von Unternehmen für die Umwelt ins Verhältnis zu der gesamten unternehmerischen Tätigkeit. Je höher der nachhaltige bzw. grüne Anteil des Taxonomie KPIs ist, umso größer ist die Nachhaltigkeits-Performance des betrachteten Unternehmens. Konkret nutzt die EU Taxonomie Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben als Basis zur Ermittlung der Taxonomiequote. Umsatzerlöse, die mit ökologisch nachhaltigen Produkten, Services und Geschäftsmodellen erzielt werden, erhöhen die Taxonomiequote. Auch Investitions- und Betriebsausgaben, die in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (z.B. Verwendung von CO2-armen Produktionsverfahren) fließen, verbessern wiederum die Taxonomiequote.

Eine wirtschaftliche Aktivität ist taxonomiekonform und damit unter Umweltgesichts-punkten nachhaltig, wenn folgende Faktoren erfüllt sind:

Substantial Contribution (SC) – eine Wirtschaftstätigkeit hat einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Erreichung eines Umweltziels. Dazu können auch Unterstützungsleistungen oder Transformationsaktivitäten zu einer klimaneutralen Wirtschaft gezählt werden. Neben den SC-Kriterien sind die sogenannten DNSH-Kriterien zu erfüllen. Eine SC-Wirtschaftstätig-keit ist nicht taxonomiekonform, wenn sie die DNSH-Kriterien nicht erfüllt. Der hohe Anspruch an die Erfüllung der EU-Taxonomie kommt hier deutlich zum Ausdruck.

Do No Significant Harm (DNSH) – beschreibt den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Umweltschäden. So gilt, z.B. eine Tätigkeit als erheblich schädlich für die Eindämmung des Klimawandels, wenn sie zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt. Auch gilt eine Aktivität als erheblich schädlich für die Anpassung an den Klimawandel, wenn sie zu einer Verschlimmerung der negativen Auswirkungen des gegenwärtigen und zukünftigen Klimas auf Menschen, Natur oder Eigentum führt. Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist das Maßnahmen und Aktivitäten zu einem Nachhaltigkeitsziel beitragen sollen, ohne einem anderen Nachhaltigkeitszielen zu wiederzulaufen.

Minium Safeguards (MS) – Der Ansatz der Achtung der Sorgfaltspflichten und des sozialen Mindestschutzes befasst sich mit den negativen Auswirkungen auf Menschenrechte, korrupte Praktiken, Verstöße gegen Steuergesetze oder wettbewerbsschädliche Praktiken. Der Mindestschutz (gem. § 18 der EU – Taxonomieverordnung, EU 2020/852) soll sicherstellen, dass eine unternehmerische Tätigkeit nur dann als nachhaltig (taxonomiekonform) eingeordnet wird, wenn die Grundprinzipien der internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften über Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb eingehalten werden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen für die Berichterstattung über ihren Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchführen. Ziel ist die Ermittlung von geeigneten Anpassungslösungen, wie wesentliche physische Klimarisiken die durch die Wirtschaftstätigkeit entstehen, verringert werden können und insgesamt eine größere Klimaresilienz zu erreichen ist.

Chancen von nachhaltigen Geschäftsmodellen

Um die Kriterien der Taxonomie zu erfüllen, werden Unternehmen Umwelt- und Klimadaten verstärkt in einer transparenten Berichterstattung offenlegen und über ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -maßnahmen berichten. Bisherige Geschäftsmodelle werden sich anpassen müssen und bisherige Investitionsentscheidungen, die sich ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen orientieren, an Bedeutung verlieren.

Wir helfen die Komplexität beim Einstieg zum Nachhaltigkeitsreporting zu reduzieren. Im Fokus steht der Einstieg über die Wesentlichkeitsanalyse. Schritt für Schritt mit Blick auf die Umsetzung der doppelten Materialität. Changephobia kümmert sich um diese wichtige Zukunftsausgabe, hilft die richtige Investitionsentscheidungen zu treffen und begleitet beim Nachhaltigkeitsmanagement.

Abschluss Statement: changephobia ist eine Initiative von Prof. Dr. Uwe Sachse. Zielsetzung ist die weitverbreitete Unlust gegenüber Veränderungen durch die Lust am Wandel zu ersetzen. Changephobia steht entgegen dem eigentlichen Wortsinn für das Ermöglichen von Transformation im täglichen Denken und Handeln. Changephobia unterstützt KMUs, Inhaber und Investoren dabei sämtliche Kräfte zu bündeln und wirkungsvoll für Wachstum zu nutzen.